der erste schritt ...
... ist ja sprichwörtlich immer der schwierigste. nach einigem hin und her mit austrittsszenarien, zahlungs- und übergangsmodalitäten - geregelt in schwierigen vertragspassagen, ist das werk des notars heute zur unterschrift bereit.
mit der deckungszusage der bank bewaffnet hören wir uns über einen relativ langen zeitraum nicht nur den über wochen feingestrickten und gegenseitig abgestimmten vertrag, sondern auch dessen juristische deutung an. [rechtsanwältin m. aus d. unterschreibt mit vollmacht des amtsgerichtes und der verkauf ist somit besiegelt.
besiegelt? ach nein, da war ja noch was. wie bereits erwähnt, ist der verkauf des objektes mit dem unterschriebenen vertrag noch nicht rechtskräftig, da der verkaufsvorgang sowie das bewertungsgutachten zuerst von einem, noch durch das amtsgericht zu bestimmenden, prüfer auf eventuelle unstimmigkeiten geprüft wird [ein unabhängiger rechtsanwalt, der sozusagen aus einer lostrommel gezogen wird. könnte ja sein, daß man mit einem vormund interne geschäfte macht.]. nach einer entsprechend erstellten expertiese wird wiederum die rechtspflegerin des amtsgerichtes [die alle vorgänge des amtlich bestellten vormundes überprüft] sich der sache annehmen. für eine person mit vormund sicherlich eine gute- , für einen hauskäufer wie uns eine reine nerven-sache. schnellstenfalls soll ein solcher vorgang 6 wochen dauern. da lassen wir uns aber mal überraschen ...
p.s.: sollte mal jemand für einen wirklich kniffeligen immobilienfall einen guten notar brauchen-> der auf dem schild ist über alle maßen zu empfehlen.
phantom.manor - 20. Jan, 17:47